8. Januar 2026
Aktuelles

Gemeinsam sicher durch den Winter

Mit dem Jahresbeginn ist in Hamburg der Winter eingekehrt. Und mit ihm kamen nicht nur frostige Temperaturen und Schneeflocken, sondern auch die wichtige Aufgabe, Gehwege und Hauszugänge frei von Schnee und Eis zu halten. Doch wer ist dafür zuständig? Wir haben alle Informationen rund um das Thema Winterdienst für Sie.

Aufgrund der Wetterlage ist die SAGA mit ihren externen Dienstleistern und Hauswarten aktuell im Dauereinsatz, um Wege und Flächen von Schnee und Eis zu räumen. Seien Sie versichert, dass wir so schnell wie möglich auch bei Ihnen tätig werden, aufgrund des außergewöhnlichen Schneefalls dazu aber etwas Zeit benötigen.

Sollte es in Ihrem Wohnquartier dennoch zu einem echten Notfall kommen, verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112. Bitte achten Sie angesichts der extremen Wetterlage auf sich und Ihre Umgebung.

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter, also die SAGA, ist verantwortlich für die Räumung der Wege auf den Grundstücken. Die SAGA hat externe Dienstleister zur Schnee- und Eisbeseitigung auf Grundlage der Regelungen des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) beauftragt. Die Dienstleister sind danach verpflichtet, bis zur Haustür auf Wohnwegen, öffentlichen Wegen und Müllstandanlagen, Tiefgaragen-Rampen und Kellertreppen zu räumen und zu streuen. Sie finden den zuständigen Winterdienstleister auf Ihrem Treppenhausaushang.

Vereinzelt kann die Pflicht auf die Mieterinnen und Mieter übertragen worden sein, z. B. bei einigen Reihenhäusern oder kleineren Mehrfamilienhäusern. Im Zweifel fragen Sie gerne bei Ihrem Hauswart nach.

Wenn der Winterdienst auf die Mieterinnen und Mieter übertragen wurde, sind Mietparteien im Erdgeschoss für die Räumung verantwortlich. Sie müssen die Schnee- und Eisbeseitigung und das Abstreuen des vor dem Haus liegenden Bürgersteigs und des zum Hauseingang führenden Wegs gewährleisten.

In Hamburg gelten feste Zeiten für den Winterdienst: Unter der Woche muss bis 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr geräumt werden. Die Räumpflicht gilt bis 20 Uhr am Abend. Wichtig ist dabei vor allem das Streuen bei Glatteis, um Unfälle zu vermeiden.

Und noch ein Tipp: In Hamburg ist der Einsatz von Streusalz aus Umweltschutzgründen stark eingeschränkt. Grundsätzlich sollten umweltfreundliche Alternativen wie Sand oder Kies verwendet werden, um die Gehwege sicher zu halten. Die Verkehrsbehörde hat dieses Nutzungsverbot von Tausalz bis 21. Januar 2026 aufgehoben. In dieser Zeit kann klassisches Tausalz genutzt werden, um vereiste Gefahrenquellen auf Gehwegen zu beseitigen.

Aktueller Hinweis zur Abfallentsorgung

Die Stadtreinigung Hamburg kann aufgrund der Wetterverhältnisse derzeit nicht alle Straßen mit ihren Müllfahrzeugen befahren. Es kann dazu kommen, dass Abfallbehälter nicht zu den gewohnten Terminen geleert werden oder sich bereits beauftragte Sperrmüllabfuhren verzögern.

Die Stadtreinigung wird diese Orte anfahren, sobald es witterungsbedingt wieder möglich ist und bittet, Nachfragen diesbezüglich zu vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Text: Gunnar Gläser  / Fotos: Adobe Stock

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